Kann man Vorsteuer abziehen und gleichzeitig Werbungskosten für eine Anschaffung ansetzen?


Geschrieben am 27. Oktober 2011 – 01:28 | von vorsteuerpauschale

Frage von digiartist: Kann man Vorsteuer abziehen und gleichzeitig Werbungskosten für eine Anschaffung ansetzen?
Bin selbständig und habe mir während einer weiterbildung eine software gekauft, die ich auch für meine selbständige tätigkeit nutze. deswegen kann ich ja die vorsteuer abziehen. kann ich aber auch dieselbe software als werbungskosten ansetzen, da ich die ja gleichzeitig zu lernzwecken in der weiterbildung gekauft habe?

Beste Antwort:

Answer by Alwin E
*gniha*

Schön wär’s. 1 Rechnung = 1 Buchungsposten. Entscheide dich, ob Investitionsgut oder Werbungskosten.

Geben Sie Ihre eigene Antwort in den Kommentaren!

Tags: , , , , , , , ,

Google+
  1. 2 Kommentare zu “Kann man Vorsteuer abziehen und gleichzeitig Werbungskosten für eine Anschaffung ansetzen?”

  2. Von Iris zu 27.10.2011 | Antworten

    Du schreibst hier von zwei paar Stiefeln.

    Die Vorsteuer ziehst du ja sofort ab.

    Die Werbungskosten gibt es eigentlich nur bei Arbeitnehmern.

    Du kannst die Geschäftsanschaffungen, so würde ich es jetzt nennen bei der Einkommenssteuer geltend machen.

    Die Vorsteuer ist ja was ganz anders.

  3. Von Dr Eisendraht zu 27.10.2011 | Antworten

    Sicher! Absetzbar bleibt dann ohnehin nur der Nettowert ohne Märchensteuer.

Kommentar schreiben